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In vielen Orten und Städten sind zahlreiche Gebäude im Besitz der öffentlichen Verwaltung. Leider entsprechen viele dieser Gebäude nicht dem neuesten energetischen Standard, sollen aber eine Vorbildfunktion zum Klimaschutz erfüllen. Die energetische Bilanz vieler Gebäude ist verbesserungswürdig und dringend notwendig. Um die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung zu erreichen, ist es von enormer Bedeutung, dass kommunale Gebäude energetisch saniert werden.
Das BAFA fördert im Rahmen der „Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme -> Modul 2: Energieberatung DIN V 18599“ die Erstellung von energetischen Konzepten im Bestand und Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Energieberatung richtet sich an kommunale Gebietskörperschaften, deren Eigenbetriebe, kommunale Zweckverbände, Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund sowie gemeinnützige Organisationsformen und anerkannte Religionsgemeinschaften..
Sie soll wirtschaftlich sinnvolle Investitionen in die Energieeffizienz aufzeigen und darstellen. Alternativ wird eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude gefördert, basierend auf dem KfW-Effizienzhausstandard (EH 55 oder EH 70). Das energetische Sanierungskonzept und die Neubauberatung haben sich jeweils auf ein einzelnes Nichtwohngebäude zu beziehen.
Unsere ausgewählten Klimawerk Partner helfen Ihnen gerne bei der Umsetzung Ihrer Projekte.
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