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Salzstraße 21 | 21335 Lüneburg
Mit unserer Kernkompetenz in der Energieberatung und -planung, als Sachverständige für die Förderprogramme des Bundes (BEG) und als Architekten beraten, planen und begleiten wir die individuellen Bau- und Sanierungsvorhaben unserer Kunden von der ersten Idee bis zur Fertigstellung.
Sie haben keine Zeichnungen von Ihrem Haus? Wir vermessen Ihre Räumlichkeiten, fertigen Grundriss-, Ansichts- und Schnittzeichnungen an und berechnen die Wohn- und Nutzflächen. Wir vermessen komplette Gebäude und fertigen digitale Planunterlagen mittels CAD-Technik an. Dazu berechnen und weisen wir die Wohn- und Nutzflächen aus.
Mit einem energetisch sanierten Zuhause sparen Sie Heizkosten, erhöhen den Wohnkomfort sowie den Wert Ihrer Immobilie und tun etwas Gutes für die Umwelt. Eine Schwachstellenanalyse mit ganzheitlicher Beratung zu Energieeinsparpotenzialen möglicher energetischen Sanierungsmaßnahmen, das Aufzeigen von Kosten-Nutzen und welche staatlichen Förderprogramme Sie in Anspruch nehmen können, sind die Grundlage für einen sinnvollen Sanierungsfahrplan. Deshalb sollten Sie sich vor Ort beraten lassen - mit der Energieberatung für Wohngebäude, die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) finanziell gefördert wird.
Der Energieausweis wurde ab Januar 2008 schrittweise eingeführt. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) stellt die gesetzliche Grundlage für die Erstellung von Energieausweisen dar. Er ist bei Mieterwechsel, Neubau, Kauf und Verkauf auszustellen.
Neben der Pflicht der energetischen Zertifizierung ist dies der erste Schritt einer transparenten Bestandsaufnahme Ihres Gebäudes und bieten Ihnen die Möglichkeit eines energetischen Benchmarkings und die strategische Integration des Energieausweises in die Vermarktung.
Wir erstellen den Energieausweis für Ihr Gebäude schnell und sicher - egal ob Energiebedarfs- oder verbrauchsausweis.
Für Ihr energetisches Bau- oder Sanierungsprojekt stehen u. U. unterschiedliche staatliche Förderprogramme zur Verfügung. Bund, Länder, Kommunen etc. fördern Hausmodernisierer mit attraktiven Darlehen und/oder Zuschüssen. Die Vielfalt hierbei ist so groß, sodass es schwer fällt, die richtige Förderung zu finden. Lassen Sie sich von uns beraten - wir nennen Ihnen die Fördermöglichkeiten und -voraussetzungen für Ihr individuelles Bau- oder Sanierungsvorhaben.
Jede Bauaufgabe ist heute auch eine energetische Bauaufgabe! Die Planung eines Neubaus oder die Sanierung eines Bestandsgebäudes beruht neben der Architektur auch auf der Gestaltung der Gebäudehülle und der teils vielfältigen Anlagentechniken. Diese integralen Planungsprozesse, die bereits in der Entwurfsphase (also bei der ersten Idee) die wichtigen grundlegenden energetischen Aspekte berücksichtigen sollte, um somit ein sicheres Gesamtkonzept und eine sichere Planung zu gewährleisten, nimmt eine zunehmend wichtigere Rolle ein.
Mit unserer Erfahrung als Architekten und Energieberater begleiten wir Sie bei Ihrem individuellen Bau- oder Sanierungsvorhaben von der ersten Idee bis zur Fertigstellung.
Die Heizlastberechnung ist ein Berechnungsverfahren zur Ermittlung des Wärmebedarfs von Gebäuden. Sie gibt an, wie viel thermische Energie einem Raum oder einem Haus zugeführt werden muss, um trotz Verlusten über Hülle und Lüftung eine gewünschte Temperatur aufrechterhalten zu können.
Wie hoch die dabei auftretenden Verluste sind, hängt neben der energetischen Qualität des Gebäudes von der Differenz zwischen Außen- und Innentemperatur ab.
Die Ergebnisse der Heizlastberechnung geben ferner Aufschluss darüber, wie groß eine Heizungsanlage zu planen ist und erarbeitet die Grundlagen für den hydraulischen Abgleich des gesamten Heizsystems.
Wir erstellen die Heizlastberechnung für Ihr Vorhaben!
Bei Inanspruchnahme einer Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude wird die Einbeziehung eines Energie-Effizienz-Experten (Sachverständiger) gefordert, der die konkrete Planung der Baumaßnahmen und die Baubegleitung durchführen. Der Energie-Effizienz-Experte prüft die Förderfähigkeit und erstellt die Bestätigungen vor und nach der Umsetzung der geförderten Maßnahmen.
Für die “Energetische Fachplanung und Baubegleitung” kann ein Zuschuss in Höhe von 50% der förderfähigen Kosten beansprucht werden.
Das GEbäudeenergiegesetz (GEG) sowie die Normen zum Wärmeschutz DIN 4108-2 und DIN 4108-3 fordern eine dauerhaft luftdicht ausgeführte Gebäudehülle. In DIN 4108-3 wird diese Forderung begründet: “Wände und Dächer müssen luftdicht sein, um eine Durchströmung und Mitführung von Raumluftfeuchte, die zu Tauwasserbildung in der Konstruktion führen kann, zu unterbinden.”
Wir unterstützen Sie bei der Planung und Ausführung der Luftdichtigkeit!
Die Entwicklungen führen im Neubau und nach Modernisierungen zu einer immer luftdichteren Gebäudehülle (Fassade, Fenster, Dach). Klares Ziel dabei ist es, Wärmeverluste so gering wie möglich zu halten. Gleichzeitig ist jedoch ein Luftwechsel zwingend erforderlich, um eine hohe Luftfeuchtigkeit im Inneren und die damit einhergehende Gefahr der Schimmelbildung zu vermeiden. Aus diesem Grund regelt die Energieeinsparverordnung (EnEV), dass ein “zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderlicher Mindestluftwechsel sichergestellt ist”. Um diesen zu ermitteln, muss ein sogenanntes Lüftungskonzept erstellt werden. Das Konzept wird für alle Neubauten gefordert sowie bei der Sanierung von Ein- und Mehrfamilienhäusern, wenn über ein Drittel der Fenster ausgetauscht werden oder es zu einer größeren Dachsanierung kommt mit mehr als einem Drittel der Dachfläche. Ein einfacher Hinweis auf regelmäßiges Fensterlüften durch den Nutzer ist laut EnEV unzulässig.
Konkret wird mit dem Lüftungskonzept überprüft, ob der Luftvolumenstrom über Undichtigkeiten der Gebäudehülle (Infiltration) größer als der für den Feuchteschutz notwendige Luftwechsel ist. Ist dies nicht der Fall, besteht die Pflicht zur Umsetzung lüftungstechnischer Maßnahmen. Diese Maßnahmen umfassen technische Lösungen zur freien oder ventilatorgestützten Lüftung, die zur Sicherstellung eines nutzerunabhängigen Luftaustauschs dienen.
Wir erstellen das notwendige Lüftungskonzept gemäß DIN 1946-6 für Ihr Vorhaben!
Wärmebrücken sind ein wichtiges Werkzeug, um die Verluste der Gebäudehülle näher zu charakterisieren. Deren Einfluss gilt es in hocheffizienten Gebäuden wie Passivhäusern zu minimieren. Im Idealfall spricht man von wärmebrückenfreien Anschlüssen bzw. von wärmebrückenfreien Konstruktionen. Mit Hilfe von Wärmestromsimulationen können neben den Wärmeverlusten auch Oberflächentemperaturen ermittelt werden, die Aussage über die Behaglichkeit, Feuchtigkeitsentwicklung und das Risiko von Schimmelpilzbefall zulassen. Wir führen Wärmebrückenberechnungen für Ihr Vorhaben durch!
Der Begriff Thermographie beschreibt das Erstellen von Infrarotbildern mit einer Wärmebildkamera. Sie stellt unterschiedliche Temperaturen mit unterschiedlichen Farbwerten dar. Damit lassen sich energetische Schwachstellen und sog. “Leckagen” aufdecken. Die Thermographie dient also der Ursachenfindung, wenn es um Schäden geht. Sie lassen sich gern zum Nachweis von durchgeführten Dämmmaßnahmen verwenden. Wir erstellen Wärmebildaufnahmen für Sie!
Die Simulation des thermischen Verhaltens eines Gebäudes ist unerlässlich bei der Beantwortung der Fragen zum sommerlichen Wärmeschutz. Mittels einer 3D-Gebäudeerfassung erstellen wir Nachweise gemäß DIN 4108-2. Wir untersuchen und simulieren das thermische Verhalten und erstellen Nachweise zum sommerlichen Wärmeschutz von Gebäuden.
Unsere ausgewählten Netzwerkpartner helfen Ihnen gerne bei der Umsetzung Ihrer Projekte.
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